Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht vertreten wir sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Wir begleiten unsere Mandanten hier von der Anstellung bis zur Kündigung. Neben der vorbeugenden Beratung (z.B. Gestaltung entsprechender Arbeitsverträge und Beratung im Zusammenhang mit anstehenden Kündigungen) führen wir auch die notwendigen Prozesse vor dem Arbeitsgericht.

Die einzelnen Tätigkeiten, bei denen wir gerne für Sie da sind, lassen sich wie folgt aufteilen:
  • Einzelarbeitsvertragsrecht
  • Kollektives Arbeitsrecht
  • Kündigungsschutzrecht
  • Betriebsverfassungsrecht
  • Abmahnungen
  • Tarifvertragsrecht
  • Betriebliche Altersvorsorge